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Neutrale Berechnungen von Nährstoffbilanzen!

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Aktuelle Meldungen der IP Ringe Kanton Bern
Schleppschlauchflächen und neue REB Massnahmen 2018

Güllegaben zwischen dem 15.11 und 15.2 sind nicht beitragsberechtigt.

Pro Hektare die angegeben wird, müssen in der Suissebilanz 3kg N angerechnet werden. Für Betriebe die den N ausreizen empfiehlt es sich, eine provisorische Abschlussbilanz zu rechnen, oder nicht die gesamte Fläche im REB anzugeben. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gerne.

Neue REB Massnahmen 2018

Ab 2018 können Beiträge ausgelöst werden, wenn bei den Zuckerrüben weniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Zudem kann bei den Schweinen eine stickstoffreduzierte Phasenfütterung mit NPr Futtermitteln geltend gemacht werden. Da die genauen Anforderungen noch nicht ausgearbeitet sind, können diese Massnahmen erst in der Wintererhebung 2018 angemeldet werden. Wir werden Sie dazu rechtzeitig informieren.

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